Da wir leider immer wieder Schüler haben welche etwas länger für den Führerschein brauchen, hier noch einmal die gesetzlich festgelegte Regelung:
Gerne könnt Ihr hier nachlesen was gilt.
Der Theorieunterricht ist zwei Jahre gültig, die bestandene Theorieprüfung nur 1 Jahr. Euer Antrag auf der Behörde hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und muss bei Bedarf verlängert werden. Eine praktische Prüfung kann nur nach bestandener Theorieprüfung erfolgen. Nach bestandener Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit die praktische Prüfung abzulegen. Schafft man es nicht innerhalb dieser Frist, muss die Theorieprüfung erneut abgelegt werden!