Seit April ´21 gibt es die neue Automatikregelung.

Dies bedeutet, dass Ihr Eure Ausbildung auf Automatik fahren könnt, ebenso die praktische Prüfung, jedoch 10 Fahrstunden auf Schaltung absolvieren müsst. Nach der praktischen Prüfung dürft Ihr dann Automatik sowie auch Schaltungsfahrzeuge fahren.

Wer bereits einen Führerschein mit der Schlüsselnummer 78 (Automatik) besitzt, kann diese Schaltkompetenz nachholen und einen Antrag auf B197 beim Straßenverkehrsamt stellen.

Alle genauen Infos bekommt Ihr in unseren Fahrschulbüros.