Folgenden Vermerk gibt es dazu auf der Seite des TÜV SÜD:
Ab 03.04.2022 gelten folgende Maßnahmen in Bezug auf den Fahrerlaubnis-Prüfbetrieb in Bayern:
• Voraussetzung zur Teilnahme an theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske. Mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller Beteiligten bitten wir jedoch um das Tragen einer FFP2-Maske.
• Empfehlung zur Teilnahme an praktischen Fahrerlaubnisprüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske. Mit Rücksichtnahme auf die Gesundheit aller Beteiligten bitten wir jedoch um das Tragen einer FFP2-Maske.